Meisinger
„Geheimrat Dr. Schäfer vom Reichsjustizministerium teilt unter Bezugnahme auf die Besprechungen betreffend Änderung des § 175 RStGB. fernmündlich mit, dass der § 175 nunmehr folgende Fassung erhalten wird: „Ein Mann, der mit einem anderen Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht 21 Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von einer Strafe absehen.“ Für diese Fassung liegt bereits die Genehmigung des Stellvertreters des Führers vor. Der Gesetzentwurf wird in der kommenden Woche dem Kabinett vorgelegt. Es besteht kein Zweifel, dass das Kabinett ebenfalls dem Gesetzentwurf zustimmen wird.

gez. Meisinger", Referat II S“ 07.05.1935
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Im Namen des Deutschen Volkes ...
Am 27.09.1937 wurde Wolfgang von Einsiedl vorläufig festgenommen und war ab dem 29.09.1937 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Potsdam. Angeklagt wurde er wegen des § 175 "neuer und alter Fassung" in der im Januar 1938 stattfindenden Gerichtsverhandlung. Verurteilt wurde er am 29.01.1938 zu einem Jahr Gefängnis, auch sein folgendes Gnadengesuch wurde kurz nach der Urteilsverkündung abgelehnt. Im selben Jahr wurde auch seine Doktorwürde aberkannt.

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