Polizeiapparat & besorgte Bürger
„Geheimrat Dr. Schäfer vom Reichsjustizministerium teilt unter Bezugnahme auf die Besprechungen betreffend Änderung des § 175 RStGB. fernmündlich mit, dass der § 175 nunmehr folgende Fassung erhalten wird: „Ein Mann, der mit einem anderen Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht 21 Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von einer Strafe absehen.“ Für diese Fassung liegt bereits die Genehmigung des Stellvertreters des Führers vor. Der Gesetzentwurf wird in der kommenden Woche dem Kabinett vorgelegt. Es besteht kein Zweifel, dass das Kabinett ebenfalls dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
gez. Meisinger", Referat II S“ 07.05.1935
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„Wir machen Sie hiermit auf das homosexuelle Treiben und das Zusammenleben mit einem Freunde, wie Mann und Frau der Herren [...]. Wohnhaft in Hamm, Serbenstr. 14, arbeitet im Kurbad [...]. Wie wir erfuhren wollen beide ins Ausland. Es liegt uns daran, dasselbe aus der Wohnung und dem Haus herauskommen."
Einige Anwohner, 13.10.1937
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Autor
Hans Kremer
Geschichtswerkstatt queeres Brandenburg
2019
Quellen & Bilder
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[2] Grafik queer Factory
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