„Die Würde von Homosexuellen, die aufgrund des berüchtigten § 175 verurteilt wurden, wurde viel zu lange angetastet. Nach 1945 wurden in Ost und West aufgrund dieses Paragraphen rund 70.000 Menschen bestraft, Menschen, deren einziges Verbrechen ihre sexuelle Identität war. Das unsägliche Leid, das die Strafverfolgung angerichtet hat, kann niemand wiedergutmachen. Die Rehabilitierung bleibt deshalb ein Symbol. Das Wissen um das Unrecht der Vergangenheit schärft unsere Sinne dafür, wenn auch heute Menschen wegen ihrer sexuellen Identität diskriminiert, ausgegrenzt und verfolgt werden.“


Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz im Jahr 2017

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Der § 175 im wiedervereinigten Deutschland und Vorbereitung zur Abschaffung

In der 10. Volkskammer (1990) der DDR stellte die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN am 07.09.1990 im Rechtsausschluss einen Antrag, dass man eine gesetzliche Regelung trifft, die in einem geeinten Deutschland die Strafandrohung von gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr beendet. Auch die Fraktion der PDS wollte, dass der § 175 im ganzen Bundesgebiet abgeschafft wird und das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit anderen Lebenspartnerschaften gleichgesetzt werden. 

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