Der Beginn der Verfolgung

„Von einem bekannten Wissenschaftler gehen uns die nachfolgenden Ausführungen zu, die sich mit den letzten Vorgängen in Deutschland unter einem besonderen Aspekt beschäftigen. Seit einigen Wochen erhalte ich mündliche und schriftliche Berichte, aus denen hervorgeht, dass unter den homosexuell veranlagten Personen Deutschlands eine schwere Panik ausgebrochen ist. Sie gleicht ungefähr dem panischen Schrecken, der sich der deutschen Juden nach dem 1. April 1934, dem Boykotttage, bemächtigte. Diese Angstzustände der Homosexuellen begannen bereits an dem blutigen 30. Juni 1934, […] doch das wahre Entsetzen hat sie erst seit der Nacht vom 8. bis 9. Dezember gepackt, in der viele Hunderte von ihnen in den Wirtschaften, in denen sie sich treffen, von der geheimen Staatspolizei überrascht, gefangen genommen und direkt in Konzentrationslager verbracht wurden, wo man sie mit wüsten Beschimpfungen und Misshandlungen empfing.“

 – aus dem Pariser Tageblatt
[1] 

Die Gesamtzahl der schwulen Männer, die in den Konzentrationslagern gequält und ermordet wurden, wurde von der historischen Forschung erst ab den 1970er Jahren seriös in den Blick genommen. Es konnten bis heute nur Schätzungen vorgelegt werden. Rüdiger Lautmann veranschlagte die Zahl der als Homosexuelle Verschleppten mit etwa 10.000 bei einer Todesrate von 50 bis 60 Prozent. Die Anzahl homosexueller Opfer insgesamt – also auch homosexueller Juden, Sinti und Roma, Kommunisten, Zeugen Jehovas usw. – entzieht sich der genauen Kenntnis. Die meisten der späteren „Rosa-Winkel-Häftlinge“ wurden nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe nach den §§ 175 oder 175a, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Dabei wurde zwischen angeblich „Verführten“ und sogenannten „Verführern“ unterschieden. Während die „Verführten“ über die normale Strafverfolgung nach § 175 auf den ‚rechten Weg‘ kommen sollten, wollte man die „Verführer“ „aus der Volksgemeinschaft ausscheiden“. In einem Erlass vom 12. Juli 1940 stellte das Reichssicherheitshauptamt klar, dass „in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen“ waren. Betroffen davon war fortan ein großer Teil, vermutlich bis zur Hälfte der Verurteilten.

 


Autor
Hans Kremer
Geschichtswerkstatt queeres Brandenburg
2019


Quellen & Bilder
[1] Pariser Tageblatt: Die „Ausrottung“ der Homosexuellen im Dritten Reich. 1. Januar 1935, S. 1–2.

[2] unter Verwendung von Wikipedia

Drucken