Das Projekt und unsere Motivation

 

 

Archiv

 

Queeres Brandenburg - Archiv & Dokumentationsstelle hat als Projekt im Land Brandenburg, aufgrund seiner spezifisch brandenburgischen sowie inhaltlichen Ausrichtung und der Kompaktheit seiner umfangreichen Sammlungen, ein Alleinstellungsmerkmal. Wir sind eine Geschichtswerkstatt zur Erinnerung an queere Emanzipationsbewegungen im heutigen Land Brandenburg. Das Projekt wird durch Katte der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg e. V. getragen.

Die Wirkweise und die Folgen gesellschaftlicher Diskriminierung von LSBTTIQ* in der Vergangenheit können für das Verstehen von aktuellen gesellschaftlichen Zusammenhängen wichtig sein und sollen mit den vorhandenen Dokumenten, Materialien und Büchern in der Dokumentationsstelle & Bibliothek - Queeres Brandenburg in politischen Räumen und in Bildungseinrichtungen verständlicher werden.

Im Archiv der Dokumentationsstelle - Queeres Brandenburg befinden sich Dokumente, Bücher, Zeitschriften und Printmaterialien, die die Geschichte der Verfolgung von LSBTTIQ* und die Entstehung von Emanzipationsbewegungen (LSBTTIQ*) über weite Zeiträume hinweg anschaulich darstellen, wie z. B. Gerichtsurteile, Zeitungsausschnitte, Foto´s. Es stehen thematische Findbücher und eine Online-Registratur der Bücher und Zeitschriften für die Recherche durch interessierte Personen zur Verfügung. Die Ergebnisse der Recherchetätigkeiten der Dokumentationsstelle Queeres Brandenburg sind für Studierende, Lehrkräfte, Forschende, Autoren:innen und geschichtlich interessierte Personen zugänglich. Es steht ein Praktikumsplatz für Studierende zur Verfügung. Die Dokumentationsstelle Queeres Brandenburg umfasst, thematisch vielfältig, eine große Zahl an Literatur, Sach- und Fachbüchern aus vergangenen Jahrzehnten, die die Entwicklung der Diskriminierung von LSBTTIQ* sowie die Fortschritte bei gesellschaftlichen Diskursen verdeutlichen.

Die zur Verfügung stehenden Bücher, Filme, Dokumentationen, Dokumente und Materialien sind die Grundlage für Projekte zur Aufarbeitung und Sichtbarmachung von gesellschaftlicher Diskriminierung von LSBTTIQ* und der Erinnerung an wichtige -zu oft vergessene Persönlichkeiten- der Emanzipationsbewegungen (LSBTTIQ*). Die Dokumentationsstelle hat hier insbesondere Personen aus der Vergangenheit im Fokus, die im Gebiet des heutigen Land Brandenburg gewirkt und gelebt haben.

In der Dokumentationsstelle Queeres Brandenburg befinden sich Dokumente, die Einzelschicksale, die aufgrund des §175 verurteilt wurden, sichtbar werden lassen. Dies betrifft unter anderem auch die Zeiten des Kaiserreiches und der Weimarer Republik. Verurteilungen durch Militärgerichte und Zivilgerichte können nachgewiesen werden. Die Geschichte der Betroffenen soll bewahrt und sichtbar gemacht werden.

 

Übersicht


 

1.) Unsere Projektziele

1.1 Sensibilisierung für die Ermöglichung späterer Aufklärungsbewegungen (LSBTTIQ*) in Deutschland in der Zeit der Regentschaft Friedrich II. und deren Auswirkung auf die Landeshauptstadt Potsdam

1.2 Aufarbeitung der Geschichte des Unrechtsparagraphen 175 (§175) in den verschiedenen zeithistorischen Kontexten

1.3 Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgung von Homosexuellen zwischen 1933 und 1945 und die Darstellung der Langzeitfolgen für die Diskriminierungssituation in der Zeit danach

1.4 Aufarbeitung der Geschichte der Entstehung der heutigen Emanzipationsbewegung (LSBTTIQ*) in der DDR und nach der Wende im heutigen Land Brandenburg

1.5 Sensibilisierung für die Geschichte der Lesbenbewegung vor und nach der Wende

1.6 Dokumentation der aktuellen Aktivitäten der Emanzipationsbewegungen (LSBTTIQ*)


2.) Umsetzung

2.1 Sammlung von Dokumenten zu den verschiedenen Themenbereichen (LSBTTIQ*) an einem zentralen Ort als Print- oder Onlinedokument

2.2 Sammlung von Fachbüchern, Zeitschriften, Printmaterialien und Literatur zu den verschiedenen Themenbereichen (LSBTTIQ*) an einem zentralen Ort

2.3 Sammlung von Fotos von Veranstaltungen und Aktionen im Kontext LSBTTIQ*

2.4 Dokumentation der Zeitgeschichte durch Zeitzeugen:innen-Interviews

2.5 Erstellung von Findbüchern

2.6 Erarbeitung von Kontextualisierungsmaterialien (Broschüren und Printmaterialien)

2.7 Öffentlichkeitsarbeit durch Ausstellungsangebote, Fachvorträge und Lesungen

2.7 Bundesweite Vernetzung mit anderen Archiven (LSBTTIQ*) und fachlicher Austausch

 

3.) Aktuelle und abgeschlossene Projekte

3.1 Der König ist schwul - Queer ist das Volk

3.2 Der Unrechtsparagraph 175 - Geschichte & Schicksale

3.3 Krupp & Bebel

3.4 Johanna Elberskirchen

3.5 Interviews Zeitzeugen:innen

3.6 Queeres Brandenburg - Dokumentationsstelle & Bibliothek

3.7 Internetseite www.175-geschichte.de

 

 

Erläuterungen

 

zu 3.2) Die Geschichte des Unrechtsparagraphen 175


 „Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende“

Hans-Joachim Schoeps, 1964, Religionshistoriker

 

Was ist unsere Motivation?
Razzien in einschlägigen Bars, Denunziation durch Nachbarn_innen und Kollegen_innen sowie die ständige Angst vor dem "Entdeckt werden" gehörten für schwule Männer 123 Jahre lang während der Geltungszeit des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) zum Alltag. Für Generationen schwuler Männer hatte das Leben mit und unter dem § 175 StGB schwerwiegende Folgen. Ein offenes schwules Leben war nicht möglich. Denunziation reichte vielfach für den Verlust der bürgerlichen Existenz aus. Die wegen des § 175 StGB Verurteilten gelten weiterhin als Straftäter. Ihre Verurteilung ist nicht aufgehoben, die Opfer bis heute nicht entschädigt. Sie waren und sind gebrandmarkt. Betroffenen ein Gesicht geben, ihnen die Würde zurückgeben, die individuellen Schicksale hervorheben, ist unsere Motivation.

Abschaffung des § 175 - Offenere Gesellschaft ermöglicht
Spätestens mit dem Entstehen der jetzigen Bundesrepublik und den daraus folgenden offenen Fragen der unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von homo_sexuellen Bürgerinnen und Bürgern in der ehemaligen DDR und BRD seit den 90er Jahren haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Menschen, die für sich einen nicht-heterosexuellen Lebensentwurf wahrnehmen, grundlegend gewandelt. Die allgemeine Diskriminierungssituation, die die Betroffenen im Alltag durch Arbeitskollegen, persönliches Umfeld oder Institutionen in den vorangegangenen Jahrzehnten durch die allgemeine gesellschaftliche Stigmatisierung und durch die direkten Auswirkungen des § 175 erlebten, wandelte sich hin zu einer offeneren Gesellschaft, die ohne Strafverfolgung auskommt und mit, zumindest in einigen Bundesländern, verfassungsgemäßen Zielen gesellschaftlicher Diskriminierung und stigmatisierung homo_sexueller Menschen entgegenwirkt.

Hintergründe und Inhalte
Von 1871 bis 1994 galt in den verschiedenen Deutschland Staaten der § 175 StGB. Er wurde durch die Nationalsozialisten im Jahre 1935 deutlich verschärft. Bis 1969 stellte er alle homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Bis 1994 galt er in einer abgeschwächten Version fort, durch die einvernehmliche sexuelle Handlungen eines erwachsenen Mannes mit einem männlichen Jugendlichen weiterhin strafbar waren. Von 1949 und 1969 wurden über 50.000 Männer nach § 175 StGB verurteilt. Zwischen 1953 und 1966 gab es mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren gegen homosexuelle Männer. Aus der DDR sind zwischen 1949 und 1968 1.292 Verurteilungen bekannt.

Nicht erst die Handlung an sich führte zu Verfolgung und Diskriminierung, sondern bereits der Verdacht, homosexuell zu sein. Dies reichte aus, um erpressbar zu sein. Es drohte nicht nur staatliche Verfolgung, sondern die gesamte bürgerliche Existenz der Betroffenen war jederzeit gefährdet. Dabei ist von besonderer Tragweite, dass die Verschärfung der Strafverfolgung homosexueller Männer durch die Nationalsozialisten in der BRD völlig unbeschadet die Regierungsjahre der Bundeskanzler Adenauer, Erhard und Kiesinger sowie - mit deutlichen Abstrichen - die Gründerjahre der Deutschen Demokratische Republik (DDR) überstanden hat. 1969 kam es in der BRD zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980-er Jahren, wurde der 175-er im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994, vier Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit, endgültig beseitigt.

Die DDR kehrte 1950 zur alten - vor-nationalsozialistischen Fassung - des § 175 StGB zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des im 1935 von den Nationalsozialisten eingeführten § 175a StGB. Ab Ende der 1950-er Jahre wurde einfache Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 StGB DDR homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.

Bis heute hat die Bundesregierung die Opfer nach § 175 StGB nicht rehabilitiert oder entschädigt. Schwule, die gem. § 175 StGB verurteilt wurden, sind immer noch rechtskräftig verurteilt. Sie müssen sich noch immer schuldig fühlen, schwul gelebt und geliebt zu haben. Die Betroffenen saßen nicht nur in Haft, sie fanden oftmals keine Arbeitsstelle mehr, verloren ihr gesellschaftliches Ansehen und hatten keine Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie fühlen sich unschuldig schuldig schwul gelebt und geliebt zu haben. Isolation und Altersarmut prägen die Lebenssituation der noch lebenden Opfer der Homosexuellenverfolgung.

„Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende“, hatte schon 1963 der Historiker Hans-Joachim Schoeps gemahnt.

Ausstellung und Broschüre
Mit der gleichnamigen Ausstellung, die kontinuierlich mit neuen Rechercheergebnissen erweitert werden kann, sollen die Ergebnisse der Recherchen an die Einzelschicksale der vom § (R)StGB betroffenen homosexuellen Männer erinnert werden. Die bestehende gleichnamige Ausstellung stellt auf Ausstellungstafeln und auf Roll-Ups die verschiedenen Dekaden und deren Auswirkungen auf die politischen Rahmenbedingungen dar. Die Kaiserzeit, die Weimarer Zeit, die Zeit des Nationalsozialismus, die Bedingungen in der DDR sowie die deutschlandweite Abschaffung des §175 sind die zeitgeschichtliche Einordnungen der Ausstellung. Ein Ziel der Ausstellung ist es auf den langen Weg der Abschaffung des §175 hinzuweisen und den noch längeren Weg hin zu einem Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes darzustellen und gleichzeitig die Schwachstellen dieses Gesetzes aufzuzeigen. Zu der Ausstellung "§175 - Geschichte und Schicksale" wurden zwei Broschüren in der Vergangenheit produziert, die als Ausstellungsbegleithefte während der Ausstellung zur Verfügung stehen. Diese können gleichermaßen für Aufklärungsveranstaltungen oder in der Bildung genutzt werden. Anlässlich von Straßenaktionen kann die Ausstellung auch als Outdoor-Ausstellung aufbereitet werden.

 

3.3) Krupp & Bebel



Unser Ursprungsimpuls für das Projekt "Krupp & Bebel" ist der Artikel aus dem sozialdemokratischen Vorwärts "Krupp auf Capri". Hier wird durch die Veröffentlichung und die damit einhergehende Skandalisierung der Homosexualität von Krupp, die er auf der Insel Capri auslebte, als Kampfmittel für eine gesellschaftliche Auseinandersetzung, nämlich der Kampf um eine gerechtere und sozialere Welt, benutzt.

Der Artikel "Krupp auf Capri" verweist aber eben auch darauf, dass "Sozialdemokraten" im Reichstag sich für die Entkriminalisierung von Homosexuellen, aller Klassen, eingesetzt haben, wenn auch nur, um die kranken Seelen der Homosexuellen, nicht noch mehr Leidensdruck auszusetzen. Hier spielte August Bebel eine entscheidende Rolle. Er war derjenige, der sich als sozialdemokratischer Parteivorsitzender davon überzeugen ließ, entsprechende Anträge zur Abschaffung des § 175 im Reichstag vorzutragen. Anlass für die Debatte im Reichstag, in der August Bebel sprach, war die Petition zur Abschaffung des § 175, die von Magnus Hirschfeld initiiert wurde. Diese Petition wurde im Kaiserreich von etwa 800 Personen unterschrieben.

Die Affäre Krupp war bei weitem nicht der einzige "Homosexuellen-Skandal" im Kaiserreich. Zu nennen wäre auch die "Eulenburg-Affäre", die den Kaiser fast direkt betraf und entsprechende "Schockwellen" durch das Kaiserreich verursacht haben musste. Die Gerichtsprozesse, die öffentliche Berichterstattung darüber, die Skandalisierungen sind aus heutiger Sicht sehr spannend und könnten dazu beitragen, damalige gesellschaftliche Prozesse zu erkennen und die Bedeutung für den weiteren Werdegang der Geschichte einzuordnen.

Als besonderes "Highlight" des Projektes ist die Veröffentlichung der Redebeiträge der einzelnen Abgeordneten in der Plenardebatte im Reichstag 1901 zur Abschaffung des § 175 angestrebt. Mit dem Projekt "Krupp und Bebel" möchte die Dokumentationsstelle Queeres Brandenburg zeitgeschichtliche Zusammenhänge und demokratische Auseinandersetzungen erfahrbar machen. Wichtige Persönlichkeiten der Emanzipationsbewegung (LSBTTIQ*) sollen nicht vergessen werden.

Hintergrund - Emanzipationsbewegungen in der Weimarer Republik
Mit der endgültigen Abschaffung des § 175 StGB 1994 endeten polizeiliche Verfolgung und Stigmatisierung homosexueller Männer durch den Staat auf Grund des genannten Paragraphen. An dem gesellschaftlichen Prozess, der zur Abschaffung dieses Unrechtsparagraphen führte, waren über 123 Jahre lang die unterschiedlichsten homo_sexuellen Emanzipationsbewegungen in Deutschland und in Europa sowie herausragende Einzelpersönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Institutionen beteiligt. Parteien, wie SPD und KPD als Vertreterinnen der Arbeiterbewegungen spielten eine wichtige und zumeist fortschrittliche Rolle, insbesondere in Zeiten des Kaiserreiches und der Weimarer Republik. Die Rolle des Motors der homo_sexuellen Emanzipationsbewegungen haben beide gesellschaftliche Strömungen und Parteien bis zum heutigen Tag nicht verloren, wie man es am Beispiel der Bundestags- und Bundesratsinitiativen zur Abschaffung des § 175 und der Einführung der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" sieht. Wichtiger Hinderungsgrund für eine endgültige Abschaffung von gesetzlichen Benachteiligungen von homo_sexuellen Menschen, sind Regierungsbeteiligungen bzw. sog. Koalitionszwänge. Das war in der Weimarer Zeit nicht anders, als heute.

Konträre Auffassungen
Parteien wie KPD und SPD, sowie die Arbeiterbewegung selbst hatten bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts, innerhalb ihrer Strukturen konträre Auffassungen zum Thema Homo_sexualitäten. Es gab Auffassungen innerhalb der Sozialdemokratie, wie auch der Kommunistischen Partei, dass Homosexuelle krank seien und allein deswegen sie nicht der Strafverfolgung ausgesetzt sein dürfen, "weil sie ja nichts dafür könnten". Es wurden des Weiteren auch Unterschiede bei Homo_sexuellen aus der Arbeiterklasse zu Homosexuellen aus der sog. "Bourgeoisie" gemacht. An zeithistorischen Ereignissen, wie der "Krupp-Affäre" oder dem "Eulenburg-Skandal" kann man die Entwicklungen und unterschiedlichen Auffassungen zwischen und innerhalb der Parteien sehr gut nachvollziehen.

Petition zur Abschaffung des §175
Die Geschichtsschreibung wirft oft spannende Fragen auf. Als August Bebel 1901 im Reichstag die Abschaffung des § 175 forderte, bezog er sich hierbei auf eine Petition, die Magnus Hirschfeld (dt. Sexualforscher) initiierte. Diese unterschrieben etwa 800 Menschen. Wer waren diese Unterzeichnenden? Gab es davon Unterzeichnende, die auf dem heutigen Gebiet Brandenburgs lebten? Die Dokumentationsstelle Queeres Brandenburg hat hier zwei Persönlichkeiten ausfindig gemacht. Eduard Bertz, seines Zeichen Potsdamer Sozialdemokrat und Schriftsteller setzte sich ebenso öffentlich mit dem Thema auseinander und unterschrieb diese Petition. Ihm wollen wir zukünftig in unserer Recherchearbeit Aufmerksamkeit schenken, denn sein Wirken ist heute weitestgehend unbekannt.

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